Wissenswertes zur Regelversorgung bei Zahnersatz
Wenn Patienten für einen fehlenden Zahn oder mehrere Zähne einen Zahnersatz benötigen, haben sie Anspruch auf eine Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Patienten für einen fehlenden Zahn oder mehrere Zähne einen Zahnersatz benötigen, haben sie Anspruch auf eine Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse.