Zahnarzt Kosten

Egal, ob zur Routineuntersuchung oder bei akuten Schmerzen – zum Zahnarzt muss jeder. Aber nicht nur die Behandlungen an und für sich sind für viele Patienten besorgniserregend, sondern auch die Kosten, die dabei möglicherweise anfallen. Alle wichtigen Informationen rund um die Kosten beim Zahnarzt erfahren Sie in unseren Beiträgen.

Was kostet der Zahnarzt?

Die Kosten für einen Besuch beim Zahnarzt setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu gehören beispielsweise das Honorar des Zahnarztes sowie die Material- und Laborkosten. Alle Kosten hält der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan fest, der an die Krankenkasse übergeben wird. Diese beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Patienten, die ein lückenlos geführtes Bonusheft besitzen, erhalten sogar einen erhöhten Zuschuss.

Welche Kosten beim Zahnarzt übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Zahnarztkosten ihrer Versicherten nur begrenzt. Sie sehen nur eine Regelversorgung vor, die der medizinischen Notwendigkeit entspricht. Wünschen sich Patienten eine ästhetischere oder höherwertigere Versorgung, zahlt die Krankenkasse dennoch den in der Regelversorgung festgelegten Betrag. Der Patient übernimmt dann die darüber hinaus anfallenden Kosten als Eigenanteil.

Zu den wichtigsten Kassenleistungen in Deutschland zählen:

  • Zahnvorsorge: Die Krankenkasse übernimmt zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und eine Zahnsteinentfernung jährlich, die Parodontitis-Früherkennung alle zwei Jahre.
  • Zahnfüllungen: Komposit-Füllungen aus zahnfarbenem Kunststoff für Schneide- und Eckzähne und Amalgam-Füllung für andere Zähne übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Zahnfüllungen aus Kunststoff, Keramik oder Gold erhalten einen Zuschuss in Höhe der Kosten für eine Zahnfüllung aus Amalgam.
  • Wurzelbehandlungen: Die Entfernung von Wurzelspitzen an Schneide- und Eckzähnen sowie das Reinigen, Befüllen und Verschließen der Wurzelkanäle übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Parodontitisbehandlungen: Bei behandlungsbedürftiger Parodontitis, d. h. bei Zahnfleischtaschen mit einer Tiefe von 4,0 mm und unter der Voraussetzung, dass die Behandlung vorher schriftlich bei der Kasse beantragt wurde, werden übernommen.
  • Korrektur von Zahnfehlstellungen: Die Behandlung von Zahnfehlstellungen übernimmt die Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr mit Vorleistung bis zum Abschluss der Behandlung. Schwere Fehlstellungen bei Erwachsenen nur dann, wenn diese auch kieferchirurgisch behandelt werden müssen.
  • Zahnersatz: Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an Zahnersatzbehandlungen mit einem sogenannten Festzuschuss von in der Regel 60 Prozent. Der Zuschuss erhöht sich jedoch, wenn regelmäßige Kontrolluntersuchungen im Bonusheft nachgewiesen werden können

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten, weil sie als medizinisch notwendig und zur Aufrechterhaltung der Gesundheit erforderlich angesehen werden. Andere Behandlungen wie z.B. Zahnimplantate, Bleaching oder ästhetische Zahnbehandlungen nicht als medizinisch notwendig und werden deshalb in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Zahnarzt Kosten: Das müssen Sie selbst bezahlen

Alle Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, müssen Sie als Patient in Eigenleistung übernehmen. Eine Zahnzusatzversicherung kann deshalb unter Umständen eine sinnvolle Ergänzung sein. Sind Sie daran interessiert, sollten Sie sich im Vorfeld gut informieren, welche Zahnzusatzversicherung am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.