Bonusheft Zahnarzt – so nutzen Sie den Bonus für regelmäßige Zahnarztbesuche

Mit einem gepflegten Zahn-Bonusheft sparen Sie im Fall eines Zahnersatzes bares Geld. Um wie viel Prozent es sich dabei handelt und welche Vorteile das neue elektronische Bonusheft bietet, erfahren Sie in diesem Beitrag.


Funktion und Ziel des Bonusheftes

Das Zahnarzt-Bonusheft wurde 1989 im Rahmen des Gesundheitsreform-Gesetzes eingeführt. Es dient der Dokumentation und dem Nachweis regelmäßig wahrgenommener zahnmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Versicherte, welche das Bonusheft lückenlos führen, erhalten von ihrer Krankenkasse im Falle eines notwendigen Zahnersatzes einen erhöhten Zuschuss. Gleichzeitig stellt das Bonusheft einen Anreiz dar, regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt zu vereinbaren. Erkrankungen von Zähnen oder Zahnfleisch können so frühzeitig erkannt und behandelt werden.


Sie suchen einen passenden Spezialisten zum Thema Zahnersatz?

Finden Sie jetzt den richtigen Zahnarzt in Ihrer Nähe


So führen Sie das Zahnbonusheft lückenlos

Damit Sie von den Zuschüssen Ihrer Krankenkasse im Zusammenhang mit Ihrem persönlichen Bonusheft profitieren, müssen Sie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt wahrnehmen und anschließend in der Praxis mit Stempel und Unterschrift quittieren lassen. Regelmäßig bedeutet konkret:

  • Für Kinder ab 12 Jahren sind zwei Stempel im Kalenderjahr erforderlich
  • Erwachsene nehmen einen Vorsorgetermin in Anspruch und benötigen somit einen Stempel pro Kalenderjahr, um ihr Bonusheft lückenlos zu führen

So hoch ist der Zuschuss für Zahnersatz mit dem Bonusheft

Ist ein Zahnersatz notwendig, kommen auf den Patienten meist hohe Kosten für eine Brücke, Prothese oder Zahnkrone zu. Allerdings hat sich sowohl der Festzuschuss als auch der Bonus der gesetzlichen Krankenkassen seit Oktober 2020 weiter erhöht. So erhalten Patienten:

  • 60 Prozent Festzuschuss für die festgesetzten Beiträge einer Regelversorgung mit einem Zahnersatz
  • 70 Prozent Zuschuss für den Nachweis eines fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheftes
  • 75 Prozent Zuschuss für den Nachweis eines zehn Jahre lückenlos geführten Bonusheftes

Stempel fehlt im Bonusheft

Haben Sie einen jährlichen Kontrolltermin ausgelassen, erhalten Sie in der Regel keinen Bonus auf die anstehende Zahnersatz-Behandlung. Dann erhalten Sie jedoch den Festzuschuss von 60 Prozent.

Eine Ausnahme gilt für das Jahr 2020. Aufgrund der Pandemie hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Sie den Bonus erhalten, auch wenn Sie in dem Jahr keine Vorsorgebehandlung in Anspruch genommen haben. Außerdem bleibt ebenso in begründeten Ausnahmefällen (z. B. schwere Erkrankungen, die einen Zahnarztbesuch nicht möglich machen), das einmalige Versäumen einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung innerhalb der letzten 10 Jahre folgenlos und wirkt sich nicht negativ auf den Festzuschuss aus.


Zahnbonusheft vergessen oder gar verloren – was tun?

Sollten Sie das Bonusheft zu einer vereinbarten Vorsorgeuntersuchung vergessen, können Sie den wahrgenommenen Termin nachtragen lassen. Eine ähnliche Möglichkeit haben Sie, wenn Sie das Bonusheft verloren haben. Dann kann Ihnen Ihr Zahnarzt ein neues Heft ausstellen und alle Untersuchungen nachtragen. Aber Achtung: Ihr Zahnarzt trägt nur die bei ihm erfolgten Termine nach. Haben Sie den Zahnarzt immer wieder gewechselt, ist die Beschaffung aller „Stempel“ etwas aufwendiger. Wir empfehlen Ihnen, mit den Zahnärzten in Kontakt zu treten und auch bei diesen ein neues Bonusheft inklusive der wahrgenommen zahnärztlichen Untersuchungen anzufordern.


Digitales Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt

Seit 01.01.2022 können Patienten das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) nutzen. Damit besteht die Möglichkeit, das Bonusheft digital, strukturiert und gültig zu führen. Bonuseintragungen werden dann mit dem elektronischen Praxisstempel vorgenommen. Das papiergebundene Bonusheft behält dennoch seine Gültigkeit. Einträge daraus können in das digitale Dokument übernommen werden.  

Voraussetzung für das elektrische Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt

Das eZahnbonusheft ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Daher ist für Patienten die ePA auch eine Grundvoraussetzung für das elektronische Zahnbonusheft.

Vorteile des digitalen Bonusheftes bei Ihrem Zahnarzt:

  • Versicherte müssen kein papiergebundenes Heft mit sich führen, womit sich die Gefahr von Verlust, Verlegen oder schlicht das Vergessen des Dokumentes aufhebt
  • Das elektronische Bonusheft ist immer aktuell und einfach abrufbar
  • Automatisierte Erinnerungsfunktion, wodurch Sie jährliche Zahnarzttermine nicht verpassen
  • Nachtragungen werden vermieden
  • Kann in Vertretung geführt werden (z. B. Eltern für Kinder oder Angehörige für Pflegebedürftige)
  • Wird auf sicheren Speichern der TI mit Serverstandorten in Deutschland gesichert

Hinweis: Das digitale Zahnbonusheft sowie die elektronische Patientenakte befinden sich im Aufbau und werden in Praxen zunächst noch zum Teil unterstützt. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Zahnarzt zunächst, ob dieser bereits mit dem System arbeitet und Sie entsprechend beraten kann.