Zahnfüllungen aus Amalgam – gesundheitliches Risiko oder unbedenklich?
Die Zahnfüllungen aus Amalgam werden umgangssprachlich auch als „Plombe“ bezeichnet. Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts setzten Zahnärzte sie zum Füllen von kariesbedingten Löchern im Zahn ein. Heute sind Amalgamfüllungen aus gesundheitlichen Gründen umstritten. In der Regel ist Amalgam jedoch nicht gefährlich für den Menschen, sondern nur der Bestandteil Quecksilber in reiner Form. Im Amalgam wird der Stoff jedoch fest gebunden und ist danach nicht mehr lösbar. Wir klären zu den Fakten rund um die Plombe auf.
Was ist Amalgam?
Amalgam ist eine Legierung, welche aus verschiedenen Metallen besteht. Dazu zählt etwa 50 Prozent verkapseltes anorganisches Quecksilber, Zinn, Kupfer, Zink und Silber. Das in der Verarbeitung weiche Material wird in der Zahnheilkunde vorwiegend für Zahnfüllungen im Seitenzahnbereich eingesetzt.
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Vorteile von Amalgam
Speziell bei größeren Defekten durch Karies oder einen Zahnunfall wird die Zahnfüllung aus Amalgam auch heute noch in der Praxis eingesetzt. Gründe dafür sind:
- einfache Verarbeitung und gute Formbarkeit
- hohe Haltbarkeit
- preiswertes Material
- vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Nachteile von Amalgam
Zahnfüllungen aus Amalgam haben auch einige Nachteile. Diese sind:
- Mangelhafte Ästhetik: Eine neue Amalgamfüllung glänzt silbrig, färbt sich jedoch mit der Zeit schwarz.
- Kein natürliches Aussehen: Auch wenn Zahnfüllungen aus Amalgam fast ausschließlich im Bereich der Molaren (Backenzähne) eingesetzt werden, ist das natürliche Aussehen – welches Patienten sich von einer Füllung wünschen – nicht gegeben.
- Allergien: Es besteht ein erhöhtes Risiko für eine allergische Reaktion mit dem Metallgemisch Amalgam.
- Aufwendige Entsorgung zum Schutz der Umwelt: Damit beim Ausspülen des Mundes kein Amalgam in das Trinkwasser gelangt, verwendet Ihr Zahnarzt einen Amalgamabscheider. Alte Füllungen oder Materialüberschüsse entsorgt er als Sondermüll.
Die Problematik Quecksilber
Das im Amalgam enthaltene Quecksilber wird unter Experten kontrovers diskutiert. Denn der Stoff ist für Mensch und Tier über längere Zeit giftig. Er wird vom Organismus schlecht verstoffwechselt und kann sich daher im Körper anlagern und dort zu Komplikationen führen. Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) kann eine hohe und über lange Zeit anhaltende Quecksilberbelastung zu schweren Gesundheitsschäden führen. Anzeichen für eine Schädigung können zum Beispiel Migräne, Haarausfall oder Allergien sein.
Quecksilber in Lebensmitteln
Eine besonders hohe Quecksilberbelastung wird bestimmten Seefischen zugeschrieben. Es ist daher speziell in der Schwangerschaft und Stillzeit empfehlenswert, auf den Verzehr von bestimmten Raubfischen wie beispielsweise Hecht, Thunfisch oder Aal zu verzichten. Eine Übersicht zu bedenklichen Speisefischen und anderen quecksilberbelasteten Lebensmitteln finden Sie ebenfalls auf der Webseite des BMUV.
Quecksilber in Amalgamfüllungen – sollte ich meine Zahnfüllung aus Amalgam entfernen lassen?
Nach aktuellem Stand gibt es keine wissenschaftlichen Belege darüber, dass Amalgamfüllungen in einem direkten Zusammenhang mit gesundheitlichen Problemen stehen. Die Mengen von Quecksilber, welche durch Reibung oder den Verzehr warmer Speisen oder Getränke im Mund freigesetzt werden, sind deutlich geringer als bei dem häufigen Verzehr von belastetem Fisch. Das liegt mitunter daran, dass das Quecksilber in der gehärteten Füllung gebunden ist. Bei einer intakten Amalgamfüllung raten wir Ihnen daher nur aus medizinisch notwendigen Gründen zu einer Entfernung. Denn durch das Ausschleifen der Füllung ist die Quecksilberbelastung im Mund höher als durch den bloßen Verbleib. Zudem wird durch das Abtragen die natürliche Zahnsubstanz geschädigt. Sollten Sie jedoch Probleme mit einer Füllung haben, gesundheitliche Probleme bei sich feststellen, die im Zusammenhang mit einer Amalgamfüllung stehen könnten oder ein Teil der Amalgamfüllung abgebrochen sein, sollten Sie Ihren Zahnarzt konsultieren.
Amalgamverbot in der EU
Seit 2018 ist der Umgang mit Zahnamalgam durch die EU-Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 geregelt. Danach dürfen Zahnärzte keine Amalgamfüllungen bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren oder stillenden Patientinnen einsetzen. Ziel ist neben dem Schutz von Risikogruppen auch die Reduzierung der Umweltbelastung durch das im Amalgam vorhandene Quecksilber.
Kostenübernahme Amalgamfüllung – was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die Dentalfüllung mit Amalgam wird als Regelversorgung von der gesetzlichen Krankenkasse zu 100 Prozent übernommen. Sollten Sie einen ärztlichen Nachweis einer Allergie gegenüber Amalgam oder dessen Bestandteilen erbringen oder unter einer schweren Niereninsuffizienz leiden, übernimmt die Kasse die Kosten für einen alternativen Werkstoff. Patienten wie Kinder unter 15 Jahre, Schwangere oder stillende Frauen, welche rein rechtlich nicht mit einer Amalgamfüllung versorgt werden dürfen, erhalten stattdessen eine kostenlose plastische Füllung aus Kunststoff.
Das sind die Alternativen zu den Amalgamfüllungen
Sollten Sie zu einer der Risikogruppen gehören oder aus ästhetischen Gründen eine andere Zahnfüllung bevorzugen, haben Sie die Wahl zwischen den folgenden alternativen Füllmaterialien. Bitte beachten Sie, dass diese in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden.
- Keramik: Eine Füllung aus Keramik – die sogenannten Inlays – zeichnet sich durch eine hervorragende Haltbarkeit aus. Zudem sind sie optisch nicht vom Zahn zu unterscheiden und verfärben sich auch über einen längeren Zeitraum nicht.
- Komposite: Das Gemisch aus Keramik und Kunststoff kann ebenfalls mit einer guten Ästhetik punkten und ist metallfrei. Die Haltbarkeit ist jedoch etwas geringer im Vergleich zum Inlay.
- Kunststoff: Bei Füllungen aus Kunststoff liegt die Haltbarkeit in der Regel nur bei wenigen Jahren. Zudem verfärbt sich der Kunststoff leicht und ist weniger stabil.
Amalgam in deutschen Zahnarztpraxen
Die Zukunft von Amalgam in deutschen Zahnarztpraxen ist ungewiss. Einige Länder der EU haben im Zusammenhang mit der EU-Quecksilberverordnung bereits einen Plan zum generellen Ausstieg bis zum Jahr 2030 vorgelegt. Darunter zählen unter anderem Italien, Kroatien und die Niederlande. In Schweden, Dänemark, aber auch in China besteht bereits heute ein generelles Amalgamverbot.
Auch die Nachfrage der Patienten sinkt nicht zuletzt aufgrund mangelnder Ästhetik und der Weiterentwicklung alternativer Füllungsmaterialien in den letzten Jahren. Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis individuell zur Behandlung von Zahndefekten oder der Entfernung bestehender Amalgamfüllungen.