Was ist der Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz?

Der Heil- und Kostenplan gibt Patienten Aufschluss über die geplanten Behandlungen und entstehenden Kosten bei Zahnersatz. Unsere Zahnärzte erklären, wann Sie einen HKP benötigen und was er beinhaltet. 


Was ist der Heil- und Kostenplan?

Ein Heil- und Kostenplan (HKP) bildet die Grundlage für die zahnmedizinische Behandlung von Patienten, die einen Zahnersatz beispielsweise in Form einer Zahnbrücke, Zahnkrone oder Zahnprothese benötigen. Das Formular besteht aus zwei Teilen und gibt an, welcher Befund vorliegt, welche Behandlungen notwendig sind und welche anfallenden Kosten zu erwarten sind. Zudem listet der Plan in Teil zwei den Eigenanteil des Patienten auf, wenn eine Versorgung mit Mehrkosten geplant ist. Gesetzlich Versicherten steht für die Regelversorgung mit Zahnersatz ein Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu. Patienten können sich aber auch für eine hochwertigere Versorgung entscheiden, müssen die zusätzlichen Mehrkosten dafür allerdings selbst tragen.


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Wann erfolgt die Erstellung des HKP?

Der behandelnde Zahnarzt erstellt den HKP vor Beginn einer Behandlung und reicht ihn zur Genehmigung bei der gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllt sind und legt anschließend den Festzuschuss in Form der Regelversorgung fest. Daraus ergibt sich der Eigenanteil, den der Patient selbst zahlen muss. Zieht die Krankenkasse einen Gutachter hinzu, kann die Prüfung einige Wochen dauern. Erst wenn die Krankenkasse ihre Zustimmung gibt, kann die geplante Behandlung beginnen.

Einem gesetzlich Versicherten steht eine kostenfreie Beratung zur Planung mit Zahnersatz zu, wenn er sich eine zweite Meinung einholen möchte. Bei privat Versicherten richtet sich die Notwendigkeit einer solchen Behandlungsplanung nach dem geltenden Versicherungsvertrag. Der Heil- und Kostenplan ist nach der Genehmigung für ein halbes Jahr gültig, danach ist ein Antrag auf eine Verlängerung bei der Krankenkasse möglich. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Behandlung beim Zahnarzt abgeschlossen sein.


Was beinhaltet der Heil- und Kostenplan?

Grundsätzlich besteht der Heil- und Kostenplan aus zwei Teilen. Teil 1 beinhaltet Angaben, die für die Krankenkasse von Bedeutung sind. Dort trägt der Zahnarzt den Befund, die dazu gehörende Kassenleistung und die geplante Versorgung ein. Teil 1 enthält folgende Abschnitte:

  • Abschnitt I: persönliche Daten des Versicherten, zahnmedizinischer Befund, Regelversorgung, tatsächlich geplante Versorgung (in der Zeile TP: Therapieplanung)
  • Abschnitt II: Befundklassen, die laut den Festzuschuss-Richtlinien der Regelversorgung entsprechen
  • Abschnitt III: Überblick über die voraussichtlichen Gesamtkosten, die aus dem zahnärztlichen Honorar sowie den Material- und Laborkosten bestehen
  • Abschnitt IV: im Feld der Zuschussfestsetzung bewilligt die Krankenversicherung die Festzuschüsse
  • Abschnitt V: hier werden die Rechnungsbeträge der tatsächlich entstandenen Kosten eingetragen

Teil 2 ist eine Anlage, die nur auszufüllen ist, wenn der Patient für den Zahnersatz eine hochwertigere Versorgung als die Regelversorgung wählt. Dabei gibt es die Möglichkeit einer gleichartigen Versorgung oder einer andersartigen Versorgung wie beispielsweise in Form eines Zahnimplantats. Diese Leistungen werden nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Der Zahnarzt trägt im zweiten Teil des HKP das für die Behandlung vorgesehene zahnärztliche Honorar sowie den voraussichtlichen Eigenanteil des Patienten ein. 


Ist ein Heil- und Kostenplan verbindlich?

Der Heil- und Kostenplan dient zur unverbindlichen Berechnung der zu erwartenden Kosten für die Versorgung mit Zahnersatz. Der Zahnarzt schätzt die zu erwartenden Material- und Laborkosten vor der Behandlung – allerdings muss die Schätzung so realistisch wie möglich sein. Die tatsächlichen Kosten können am Ende also höher oder niedriger ausfallen als im Kostenvoranschlag geschätzt. Sobald die entstehenden Kosten mehr als 15 Prozent höher ausfallen als ursprünglich angenommen, dann muss der Zahnarzt den Patienten umgehend darüber informieren. Die Angabe der zahnärztlichen Leistung ist hingegen bindend – das bedeutet, dass der Zahnarzt von dieser Behandlung nicht mehr abweichen kann, ohne den Patienten darüber zu informieren und die Kosten abzuklären. Ebenso muss die Änderung des Planes bei der Krankenkasse erneut genehmigt werden.


Wie erfolgt die Einreichung des HKP?

In der Regel kümmert sich der behandelnde Zahnarzt um die Übermittlung. Der Zahnarzt schickt den Plan an die zuständige Krankenkasse. In seltenen Fällen ist es erforderlich, dass Sie den HKP selbstständig bei der Krankenkasse einreichen. Nach der Prüfung und Bewilligung sendet Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan an den Patienten, damit dieser seinen behandelnden Zahnarzt kontaktiert und die geplante Behandlung beginnen kann.


Was gibt es bei dem Behandlungsplan zu beachten?

Die gesetzliche Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan vor allem hinsichtlich der erfüllten Voraussetzungen für den Festzuschuss der Regelversorgung. Ob der Behandlungsplan und die Kosten angemessen sind, überprüft sie allerdings nicht. In der Planung sollten alle relevanten Bestandteile der Versorgung aufgeschlüsselt sein. Den Teil 2 des Heil- und Kostenplans sollten Sie erst unterschreiben, wenn der Zahnarzt Ihnen mögliche Alternativen zur Regelversorgung aufgezeigt hat und wenn Sie einen Überblick über die zu erwartenden Kosten haben.

Haben Sie Fragen zum HKP? Dann sprechen Sie einfach Ihren Zahnarzt an, er hilft Ihnen gerne weiter und erklärt Ihnen die einzelnen Positionen.