Narkosebehandlung beim Zahnarzt – angst- und schmerzfrei zum strahlenden Lächeln

Wenn Ihnen eine komplizierte zahnmedizinische Behandlung bevorsteht, beschäftigen Sie sich bestimmt auch mit der Möglichkeit, diese als Narkosebehandlung durchführen zu lassen. Wir informieren Sie, welche Methoden in diesem Zusammenhang angewandt werden und wer die Kosten für die Anästhesie übernimmt.


Wann ist eine Narkosebehandlung sinnvoll?

Geht ein zahnmedizinischer Eingriff mit starken Schmerzen einher oder dauert die Behandlung über einen längeren Zeitraum an, ist eine Narkosebehandlung zu empfehlen. Viele Menschen treten zahnmedizinisch notwendige Eingriffe aus Angst nicht an. Durch die Narkose muss der Patient die Behandlung und die damit verbundenen Geräusche und Umstände nicht bewusst oder nur teilweise miterleben.


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Möglichkeiten der Narkosebehandlung

In fast allen Fällen werden Narkosebehandlungen ambulant durchgeführt. Patienten müssen nur eine kurze Zeit nach der Behandlung in der Praxis bleiben.

Lokalanästhesie

Häufig ist die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) des zu behandelnden Bereichs des Kiefers ausreichend. Für den Körper ist diese Variante die schonendste Narkosebehandlung und auch für Patienten geeignet, die bestimmte Risiken gegenüber weiteren Möglichkeiten der Narkose mitbringen.

Lachgassedierung

Eine ebenfalls schonende und häufig eingesetzte Variante der Narkosebehandlung ist die Lachgassedierung. Der Patient atmet das Lachgas über eine Maske ein. Wird diese wieder entfernt, entweicht das Gas aus den Lungen und der Patient kommt nach ca. 15 Minuten wieder zu vollem Bewusstsein. Der Körper wird kaum belastet und bei richtiger Dosierung und fachgerechter Anwendung treten keinerlei Nebenwirkungen auf. Daher wird die Lachgassedierung bei Erwachsenen als auch bei Kindern angewandt. Das Praxispersonal ist für die Anwendung des Lachgases besonders geschult und der Zahnarzt hat ein spezielles Training absolviert. Zu beachten ist, dass der Patient vor dem Eingriff längere Zeit keine Nahrung zu sich nehmen sollte und er nach dem Eingriff fahruntauglich ist.

Vollnarkose

Fachlich korrekt wird die Vollnarkose als Intubationsnarkose (ITN) bezeichnet. Das Bewusstsein wird vollständig ausgeschalten und der Patient „verschläft“ die Zahnbehandlung. Gerade bei Angstpatienten oder sehr langwierigen bzw. komplizierten chirurgischen Eingriffen, wird die Vollnarkose eingesetzt. Der Patient wird dabei künstlich beatmet. Zu berücksichtigen sind die individuellen Risiken des Patienten.

Sedierung

Die Sedierung wird mittels eines Beruhigungsmittels vorgenommen, durch welches der Patient in einen Dämmerschlaf fällt. Der behandelnde Arzt strebt dabei nur eine oberflächliche Sedierung an. Der Patient bleibt ansprechbar und kooperativ. Die Sedierung wird gemeinsam mit einem starken Schmerzmittel intravenös oder als Tablette verabreicht. Besonders bei Patienten mit starkem Schluck- und Würgereflex bietet sich diese Art der Narkosebehandlung an, da kein Beatmungsschlauch eingeführt wird. Geeignet ist die Methode jedoch eher bei kurzen Eingriffen.

Akupunktur

Eine weitere, alternative und für den Körper schonende Narkosebehandlung ist die Akupunktur. Sie stammt aus der chinesischen Medizin und hat eine schmerzlindernde Wirkung. Ähnlich wie bei der Hypnose kann der Schmerz nicht ganz ausgeschaltet werden. Dennoch kann die befürchtete Behandlung von Patienten mit einer Phobie besser verkraftet werden und längerfristig werden Termine in einer Zahnarztpraxis als angenehmer empfunden.


Wer übernimmt die Kosten für eine Narkosebehandlung?

Grundsätzlich sind die Kosten für die Behandlung mit einer der genannten Narkosemethoden in fast allen Fällen selbst zu tragen. Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel. Je nach Leistungskatalog übernehmen Krankenkassen die Kosten für die Narkosebehandlung ganz oder teilweise. Dazu zählen:

  • medizinisch absolut notwendige Eingriffe
  • Behandlungen bei Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr
  • Eingriffe bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr, bei denen in erfolglosen Behandlungsversuchen eine mangelnde Compliance festgestellt und aus diesem Grunde eine andere Art der Schmerzausschaltung als durch eine Narkose nicht möglich ist.
  • Ebenso bei Patienten mit körperlichen und/oder psychischen Behinderungen.

Ihr Zahnarzt kann Sie hier je nach Art des Eingriffs beraten. Auch Angstpatienten, welche ein fachliches Attest der psychotherapeutischen Medizin vorlegen können, bekommen die Kosten erstattet.

Weiterhin gibt es verschiedene Zahnzusatzversicherungen, welche die Kosten einer Narkosebehandlung abdecken.


Kosten für die zahnärztliche Narkosebehandlung

Wie tief Sie als Patient für einen Eingriff unter Narkose in die Tasche greifen müssen, richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren:

  • die Wahl der gewählten Narkosebehandlung und eingesetzter Medikamente
  • Dauer und Umfang des geplanten Eingriffs
  • Kosten des Anästhesisten-Teams

Die Narkose wird von einer externen Anästhesie-Praxis in Rechnung gestellt.


Risiken der Narkose

Speziell die Vollnarkose ist für den Organismus eine Belastung und bei Menschen mit einem schlechten gesundheitlichen Zustand mit gewissen Risiken behaftet. Folgende Kontraindikatoren können gegen einen zahnmedizinischen Eingriff unter Vollnarkose sprechen:

  • Schwangerschaft
  • Allergien gegen einen bestimmten Bestandteil des Narkosemittels
  • schwerwiegende Vorerkrankungen
  • Störungen des Herz-/Kreislaufsystems oder Herzrhythmusstörungen

Ihr Zahnarzt berät Sie umfassend zu möglichen Risiken.


Umfassende Beratung für eine schmerzfreie Behandlung und gesunde Zähne

Ihr Zahnarzt bespricht mit Ihnen den bevorstehenden Termin und klärt Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken ab. Er berät Sie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten und sinnvollen Methoden bezüglich der geplanten Behandlung. Speziell bei einer Vollnarkose überwacht ein erfahrener Anästhesist den gesamten Ablauf des Eingriffs.