Vorteile und Risiken einer Vollnarkose bei der Zahnarztbehandlung

Um für eine entspannte Zahnarztbehandlung zu sorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir stellen Ihnen die Vollnarkose als eine gängige Methode der Sedierung vor.


Was ist eine Vollnarkose?

Eine Vollnarkose, oft einfach auch nur als Narkose bezeichnet, ist eine Form der Sedierung in der Medizin. In der Fachsprache wird die Methode auch als Allgemeinanästhesie bezeichnet. Sie grenzt sich so von der lokalen Betäubung oder Lokalanästhesie ab.

Die Allgemeinanästhesie sorgt über ein Narkosemittel dafür, dass sowohl das Schmerzempfinden als auch das Bewusstsein des Patienten komplett ausgeschaltet sind.

Am besten vergleichbar ist die Narkose mit einem schlafähnlichen Zustand, der bewusst und kontrolliert herbeigeführt wird. Der Patient nimmt nichts mehr wahr, bewegt sich nicht, verspürt während eines Eingriffs keine Schmerzen und erinnert sich hinterher auch nicht an das Geschehene.

Während der Narkose ist eine künstliche Beatmung notwendig, da das Narkosemittel auch Körperfunktionen wie die Atmung herabsetzt oder ausschaltet. Ein Anästhesist überwacht für die Dauer der Narkose alle Vitalwerte und dosiert das Narkosemittel präzise.


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Bei welchen Behandlungen setzt der Zahnarzt eine Vollnarkose ein?

Die Vollnarkose ist unter verschiedenen Voraussetzungen eine Option:

  1. Größere chirurgische Eingriffe: Alle Eingriffe, die aufgrund ihres Umfangs nicht oder nur in mehreren einzelnen Terminen unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können, da beispielsweise eine Lokalanästhesie für eine schmerzfreie Durchführung unzureichend ist.
  2. Eingriffe bei Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei denen in erfolglosen Behandlungsversuchen eine mangelnde Bereitschaft festgestellt wurde.
  3. Körperliche oder psychische Behinderungen: Behandlung von Menschen, bei denen durch fehlende Kooperation eine lokale Betäubung für den Eingriff nicht ausreichend ist.
  4. Eingriffe bei Patienten mit einer Kontraindikation, wie einer Allergie oder einer Vorerkrankung, die den Einsatz von Lokalanästhetika ausschließt.

Auch wenn mehrerer Zähne oder Abszesse entfernt werden sollen, kann eine Narkose eingesetzt werden. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass nur ein längerer Termin für den Eingriff notwendig ist anstatt mehrerer kürzerer Einzeltermine.

Ebenso kommt die Narkose beim Setzen eines Zahnimplantats, einer Wurzelspitzenresektion oder wenn bei einem Patienten ein starker Würgereiz die Behandlung beeinträchtigt in Betracht.


Narkose bei Angstpatienten

Generell kann eine Vollnarkose auch dann eine Option sein, wenn der Patient sehr große Angst vor einem Eingriff beim Zahnarzt hat. Jedoch sind auch hier Nutzen und Risiken der Vollnarkose immer genau abzuwägen.

Wenn aber ein wichtiger Eingriff aus Angst immer weiter aufgeschoben wird und sich der Zustand der Zähne zusehends verschlechtert, ist der künstliche Tiefschlaf oft die einzige Option.


Wer übernimmt die Kosten für die Narkose?

Ist eine Narkose für einen Eingriff medizinisch notwendig, übernehmen die Krankenkassen die Kosten unter verschiedenen Voraussetzungen. Dazu zählen:

  • große chirurgische Eingriffe
  • Eingriffe bei Kindern bis zum dritten und vollendeten zwölften Lebensjahr, die nicht kooperativ agieren können
  • körperliche oder geistige Einschränkungen
  • gesundheitliche Einschränkungen

Andernfalls sind die Kosten vom Patienten selbst zu tragen.

Manche Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen gegebenenfalls einen Anteil. Es lohnt sich, vor der Behandlung zumindest einmal nachzufragen und die Kostenfrage zu klären. Sprechen Sie unsere erfahrenen Zahnärzte auch gerne auf das Thema Vollnarkose an. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Allgemeinanästhesie.


Ablauf einer Vollnarkose beim Zahnarzt

Eine Vollnarkose gehört heute zu den gängigen Sedierungsmethoden in der Zahnmedizin. Sie läuft in vier Schritten ab:

1. Aufklärungsgespräch mit dem Anästhesisten

Bevor die eigentliche Anästhesie beginnt, informiert Sie ein Narkosearzt über den Ablauf der Anästhesie. Er klärt Sie über die Risiken und Nebenwirkungen auf und beantwortet Ihre individuellen Fragen. Da Erbrechen und Übelkeit mögliche Nebenwirkungen einer Narkose sind, informiert er die Patienten, nüchtern zum Eingriff zu kommen.

2. Einschlafphase

Über einen zuvor gelegten Zugang in Ihrer Vene erhalten Sie zunächst ein Beruhigungsmittel. Sobald dessen Wirkung eingesetzt hat, wird das eigentliche Narkosemittel für die Allgemeinanästhesie in die Vene verabreicht. Ihr Körper entspannt und Sie schlafen ganz ruhig ein. Im Hintergrund bereiten der Zahnarzt und sein Team alles für die Operation vor.

3. Erhaltungsphase

Ist die OP umfangreicher, schließt an die Einschlafphase die Erhaltungsphase an. In dieser Phase nach dem Einschlafen wird eine Sauerstoffzufuhr mittels eines Beatmungsschlauches angelegt. Diesen Vorgang nennen Mediziner Intubation. Davon, wie der Schlauch in die Luftröhre eingeführt wird, merkt der Patient nichts. Postoperativ kann sich die Beatmung durch einen trockenen und kratzigen Hals bemerkbar machen. Zudem achtet der Anästhesist in der Erhaltungsphase darauf, dass für die Dauer der Operation immer ausreichend Narkosemittel im Einsatz ist. Er dosiert das Mittel dazu exakt nach, sodass der Patient nicht aus dem Tiefschlaf aufwacht.

4. Aufwachphase

Ist die Operation abgeschlossen, reduziert der Narkosearzt das intravenöse Anästhetikum Stück für Stück und leitet so die Aufwachphase aus der Allgemeinanästhesie ein. Anders als bei anderen Sedierungsmethoden benötigt der Patient nach einer intravenösen Narkose eine gewisse Zeit, um wieder zu vollem Bewusstsein zu gelangen. Er ist dabei nie alleine und weiter unter Beobachtung durch geschultes Fachpersonal. Komplikationen – die in seltenen Fällen auftreten – können so schnell erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Die Patienten bleiben vor allem nach längeren Operationen noch eine Weile vor Ort in der Zahnarztpraxis oder der Klinik. Dies ist allein schon wegen der allgemeinen Risiken eines größeren operativen Eingriffs sinnvoll. Erst wenn davon ausgegangen werden kann, dass Anästhesie und Operation gut verlaufen sind, wird der Patient von einem Arzt entlassen. Nach einer Vollnarkose sollte dann immer eine Begleitung zur Stelle sein, die den Patienten auf dem Weg nach Hause unterstützt.


Risiken und Nebenwirkungen der Allgemeinanästhesie

Wie alle Eingriffe hat auch die Narkose mit Beatmung gewisse Risiken und kann zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Eine Allgemeinanästhesie gilt heutzutage jedoch als sehr sicher, wenn sie bei gesunden Menschen angewendet wird. Einige Nebenwirkungen können nach einer Anästhesie dennoch auftreten:

  • Müdigkeit
  • Übelkeit
  • Kopfschmerzen
  • Einschränkung der Körperfunktionen durch eine übermäßige Belastung des Organismus.

Schwere Komplikationen treten in der Regel nicht auf. In sehr seltenen Fällen kann es durch das Narkosemittel zu akuten Herz-Kreislauf-Problemen kommen.

Im Gegensatz zu den sanfteren Methoden wie dem Dämmerschlaf oder der Sedierung mit Lachgas kann bei einer Vollnarkose der Patient zudem nicht mitarbeiten. Dies ist vor allem dann eine Herausforderung, wenn der Eingriff eine aktive Zuarbeit des Patienten erfordert.


Wann eine Vollnarkose nicht eingesetzt werden darf

Leiden Sie als Patient unter schweren Vorerkrankungen wie etwa Herzproblemen oder Störungen der Atemwege, ist eine Vollnarkose in vielen Fällen zu risikoreich. Für die intravenöse Anästhesie sollten Sie am Tag der Operation gesund sein. Bei akuten Erkrankungen wird ihr Zahnarzt den Termin ansonsten sicherheitshalber verlegen.

Sind in der Vergangenheit nach einer Anästhesie bei Ihnen allergische Reaktionen aufgetreten, kann das ebenfalls ein Argument gegen eine erneute Narkose sein. Auch bei einer Schwangerschaft verzichtet der Zahnarzt in der Regel auf eine Vollnarkose.

Wenn sie unsicher sind, ob eine Vollnarkose für Sie infrage kommt oder weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, kontaktieren Sie gerne unsere kompetenten und bestens ausgebildeten Zahnärzte für eine unverbindliche Beratung.