Wie oft zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt?

Für eine dauerhafte Zahngesundheit ist eine gute Vorsorge das beste Mittel. Neben einer gewissenhaften und gründlichen Mundhygiene sind regelmäßige Zahnarztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen daher unerlässlich. Wir geben einen Überblick darüber, wie oft Sie und Ihre Kinder zum Zahnarzt gehen sollten.


Wie häufig Erwachsene zum Zahnarzt gehen sollten

Eine regelmäßige Kontrolle von Zähnen und Zahnfleisch ist ein zentraler Baustein für die dauerhafte Zahngesundheit. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, hat nachweislich seltener Karies oder andere Erkrankungen. Treten dennoch Probleme auf, können sie durch regelmäßige Kontrollen schneller bemerkt und behandelt werden.

Um Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleischs rechtzeitig zu erkennen und eine erfolgreiche und möglichst sanfte Behandlung zu ermöglichen, sollte ein Check-up beim Zahnarzt mindestens einmal im Jahr und noch besser einmal im Halbjahr erfolgen. Das gilt auch, wenn Sie augenscheinlich gesunde Zähne und keine Beschwerden haben. Manche Zahnerkrankungen können im Anfangsstadium symptomlos verlaufen und machen erst später Probleme. Gerade hier ist eine frühzeitige Behandlung für die Heilungschancen oft entscheidend.

Unabhängig von den regulären Kontrolluntersuchungen können Sie bei akuten Beschwerden an Zähnen oder Zahnfleisch jederzeit einen Termin in Ihrer Zahnarztpraxis wahrnehmen.


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Was macht der Zahnarzt bei einer Kontrolle?

Bei einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung prüft Ihr Zahnarzt ganz genau, ob Zähne und Mundhöhle vollständig gesund sind. Er schaut sich dafür die gesamte Mundhöhle sowie jeden Zahn einzeln an und befragt Sie zusätzlich nach eventuellen Beschwerden.

Bei der Kontrolle kann er Erkrankungen wie Karies oder Parodontitis schnell erkennen und anschließend behandeln. Auch bei Problemen der Mundhygiene kann er Ihnen durch eine individuelle Beratung gezielt weiterhelfen. Dadurch reduziert sich unter anderem das Risiko einer umfangreichen Zahnbehandlung und Sie als Patient können mitunter viel Geld für teuren Zahnersatz sparen.


Wie oft zahlt die Krankenkasse die zahnärztliche Kontrolle?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Erwachsene zwei Mal im Jahr die gesamten Kosten für die zahnärztliche Kontrolluntersuchung. Einmal im Jahr übernimmt sie zudem die Kosten für eine Entfernung von Zahnstein. Alle zwei Jahre zahlt die Kasse darüber hinaus die Messung des Parodontalen Screening-Index (PSI) zur Früherkennung parodontaler Krankheiten.

Manche Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen zusätzlich einmal oder sogar mehrmals jährlich die Kosten für eine Professionelle Zahnreinigung und andere Privatleistungen. Es kann sich also lohnen, bei Ihrer Kasse nachzufragen, welche Kosten zusätzlich zur Regelversorgung übernommen werden.

Ein weiterer Anreiz, regelmäßig mindestens einmal im Jahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen, ist das Bonusheft. Können Sie in Ihrem Bonusheft mindestens fünf oder gar zehn Jahre lückenlose jährliche Zahnvorsorge nachweisen, gewährt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenversicherung höhere Zuschüsse bei notwendigen Zahnersatzbehandlungen wie etwa Zahnkronen, Zahnbrücken oder Zahnprothesen.


Der erste Zahnarztbesuch Ihres Kindes

Meist gehen Eltern mit ihren Kindern frühestens dann zum Zahnarzt, wenn sich die ersten Zähnchen zeigen. Für Ihr Kind wird ein Zahnarztbesuch umso normaler und entspannter, wenn es möglichst früh in seinem Leben an die Situation in der Praxis und die Untersuchung der eigenen Zähne gewöhnt wird. Nehmen Sie Ihr Kind daher gerne schon frühzeitig zu Ihren eigenen Kontrolluntersuchungen mit. So kann es zunächst als Zuschauer Praxisluft schnuppern und sich mit den Gegebenheiten vertraut machen. Dann stehen die Chancen gut, dass Ihr Kind seine erste eigene zahnärztliche Vorsorge angstfrei meistert.


Ab dem sechsten Lebensjahr zwei Mal jährlich zur Kontrolle

Spätestens ab dem sechsten Lebensjahr sollte die regelmäßige Kontrolle der Zähne dann auch für Kinder zwei Mal im Jahr eine feste Routine sein. Die Kosten für die Kontrolluntersuchungen werden wie bei Erwachsenen bis zum 18. Lebensjahr zwei Mal jährlich komplett durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist, dass zwischen den beiden Untersuchungen mindestens vier Monate Abstand liegen.

Bis zum zwölften Lebensjahr werden Vorsorgeuntersuchungen in den zahnärztlichen Vorsorgepass für Kinder eingetragen. Ab einem Alter von zwölf Jahren können Kinder ihre zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen ebenso wie Erwachsene in das reguläre Bonusheft eintragen lassen und sich so höhere Zuschüsse für notwendige Zahnersatzbehandlungen sichern. Kinder ab zwölf und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren benötigen allerdings eine Vorsorgeuntersuchung pro Halbjahr, um zwei Stempel im Bonusheft zu bekommen. Ein guter Anreiz, die Termine auch in diesem Alter regelmäßig wahrzunehmen.

Sie haben individuelle Fragen rund um das Thema Zahnvorsorge? Unsere Zahnärzte helfen Ihnen gerne jederzeit weiter.