Zahnschmerzen im Urlaub – erste Hilfe und vorbeugende Maßnahmen für eine unbeschwerte Reise

Sie möchten die schönste Zeit des Jahres genießen und dann passiert es: Zahnschmerzen im Urlaub. In unserem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich am besten verhalten, wenn unerwartet Schwellungen oder Schmerzen auftreten oder ein Zahnunfall auf einer Reise passiert.


Erste Maßnahmen bei plötzlichen Zahnschmerzen im Urlaub

Bei plötzlichen Zahnschmerzen in einer fremden Umgebung sollten Sie zunächst einen kühlen und ruhigen Ort aufsuchen – beispielsweise ihr klimatisiertes Hotelzimmer. Vermeiden Sie in jedem Fall den Konsum von warmen Speisen oder Getränken sowie Alkohol und Zigaretten. Informieren Sie sich weiterhin an der Rezeption oder im Internet darüber, wo Sie einen Zahnarzt oder einen zahnärztlichen Notdienst in Ihrer Umgebung finden, um diesen im Notfall schnell zu erreichen.


Sie suchen einen passenden Spezialisten zum Thema Allgemeine Zahnheilkunde?

Finden Sie jetzt den richtigen Zahnarzt in Ihrer Nähe


Zahnschmerzen im Urlaub – so verhalten Sie sich richtig

Die Ursachen, die zu Zahnschmerzen führen, sind sehr vielfältig. Wir fassen die Symptome zusammen, bei denen wir Ihnen den Zahnarztbesuch dringend empfehlen und bei welchen Beschwerden Hausmittel und Ruhe schon Linderung verschaffen können.

Schwellungen – was tun bei der „dicken Backe“ im Urlaub

Im Falle einer Schwellung raten wir Ihnen, einen Zahnarzt oder zahnärztlichen Notdienst zu konsultieren. Zur Überbrückung empfehlen wir, die Schwellung zu kühlen und direkte Sonneneinstrahlung sowie den Aufenthalt im Warmen zu vermeiden.

Zahnunfall im Ausland

Ein ausgeschlagener Zahn oder eine abgebrochene Ecke des Zahnes können auch im Urlaub durch einen Sturz schnell passieren. Ein solcher Zahnunfall sollte auch in den Ferien immer schnellstmöglich medizinisch versorgt werden. Denn bei rechtzeitiger Behandlung können die Zähne oftmals erhalten werden und Komplikationen vermieden werden. In Apotheken erhalten Sie eine Zahnrettungsbox, in der Sie einen ausgeschlagenen Zahn zum zahnmedizinischen Notdienst oder Zahnarzt transportieren können. Alternativ können Sie den Zahn auch in kalte H-Milch oder eine isotonische Kochsalzlösung legen, um ihn zu schützen. Lassen Sie den Zahn nicht austrocknen, denn ohne Flüssigkeit ist der Zahn meist nach 60 Minuten nicht mehr zu retten.

Probleme mit dem Zahnersatz im Urlaub

Eine verlorene künstliche Zahnkrone oder eine lockere Zahnprothese kann im Urlaub natürlich niemand gebrauchen. Allerdings handelt es sich bei dieser Problematik um keinen medizinischen Notfall. Ob Sie eine medizinische Behandlung bei einem fremden und eventuell ausländischen Zahnarzt durchführen und finanziell selbst aufkommen wollen oder die Zeit bis zur Heimreise überbrücken können, entscheiden in diesem Fall Sie allein. Als Erste-Hilfe-Maßnahme empfehlen wir Ihnen Haftcreme aus dem Supermarkt oder der Apotheke, um den Zahnersatz provisorisch zu fixieren.

Leichte Zahnschmerzen auf Reisen

Wenn Sie unter leichten Zahnschmerzen im Urlaub leiden, müssen Sie nicht sofort zum Zahnarzt. Oft hilft es bereits, wenn Sie sich ein oder zwei Tage Ruhe gönnen, indem Sie körperliche Anstrengung oder Hitze vermeiden. Auch Hausmittel gegen Zahnschmerzen können Linderung herbeiführen. Sollten die Beschwerden jedoch schlimmer werden oder über längere Zeit anhalten, empfehlen wir, die Zahnschmerzen in einer zahnmedizinischen Praxis abklären zu lassen.

Zahnfleischentzündung im Urlaub

Ob zu Hause oder im Urlaub: Eine Zahnfleischentzündung können Sie mit einer Spülung aus Salbei- oder Kamillentee selbst gut behandeln. Sollten Sie im Ausland keinen heimischen Tee bekommen, verschaffen frei verkäufliche Spülungen mit dem Wirkstoff Chlorhexidin Linderung. Diese bekommen Sie in der Regel in jeder Apotheke.


Zahnschmerzen im Urlaub vorbeugen

Lassen Sie zahnmedizinische Behandlungen im besten Fall mindestens vier Wochen vor Urlaubsantritt durchführen. So haben Sie ausreichend Zeit, bei auftretenden Komplikationen Ihren Zahnarzt erneut aufzusuchen.

Ist eine Behandlung kurz vor dem Urlaub unumgänglich, so sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt über die bevorstehenden Reise. Er kann Ihnen so Notfallmedikamente verschreiben und Sie darüber aufklären, wie Sie sich im Fall von Zahnschmerzen oder anderen Komplikationen am besten verhalten.

Auch im Urlaub trägt eine zahngesunde Ernährung zur Prävention von Karies und parodontalen Erkrankungen bei. Durch den verantwortungsbewussten Umgang mit zuckerhaltigen Lebensmitteln und Alkohol können Sie einen Zahnarztbesuch im Urlaub vorbeugen.


Checkliste: Das sollten Sie für die Gesunderhaltung Ihrer Zähne auch im Urlaub dabeihaben

Damit Sie auch auf Reisen eine optimale Zahnpflege betreiben und im Notfall vorgesorgt haben, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Pflegeartikel und Dokumente mitzuführen.

  • Mundhygieneartikel wie Zahnbürste, Zahnseide und evtl. Mundspülungen gehören in jeden Reisekoffer.
  • Bei Bedarf sind auch spezielle Reinigungsmittel oder Interdentalbürsten für Prothesen oder Zahnspangen sinnvoll, um einen Zahnarztbesuch im Ausland vorzubeugen.
  • Verreisen Sie mit einem Baby oder einem kleinen Kind gehören natürlich auch altersgerechte Kinderzahnpasta , Fingerlinge, Kinderzahnbürste oder Zahnungsgel in das Reisegepäck.
  • Hat Ihr Zahnarzt Ihnen spezielle Medikamente oder Pflegemittel verordnet, gehören diese natürlich ebenfalls in die Reiseapotheke.
  • Ein Schmerzmittel hilft nicht nur bei Zahnschmerzen – darum ist es auf Reisen der ideale Begleiter für den Notfall.
  • Die Krankenversicherungskarte, die in dem jeweiligen Reiseland anerkannt wird oder die Service-Nummer Ihrer privaten Krankenversicherung gehören in die Dokumententasche.

Wer bezahlt die Krankenversorgung im Urlaub?

Wer die Kosten für einen ungeplanten Zahnarztbesuch im Ausland übernimmt, hängt zuallererst davon ab, wo Sie sich im Urlaub befinden. Haben Sie ein Reiseziel in Deutschland gewählt, profitieren Sie genau wie zu Hause von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Auch im EU-Ausland bietet die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) europaweiten Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte auf Reisen. Für den Urlaub im internationalen Ausland ist eine private Auslandskrankenversicherung in der Regel die beste Lösung.


Kostenübernahme für eine zahnmedizinische Behandlung in Deutschland und Europa

Vielleicht ist Ihnen der Begriff der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) neu. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie diesen Versicherungsschutz allerdings meist automatisch. Prüfen Sie die Rückseite Ihrer Versicherungskarte. Hier befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit haben Sie die Möglichkeit, unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland zu erhalten – und das nicht nur im Notfall. Mit der EHIC können Sie in Europa beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus eine ambulante Behandlung mit Kostenübernahme durch die eigene Krankenkasse in Anspruch nehmen. Es gilt allerdings das Kostenerstattungsprinzip als Selbstzahler. Das heißt, Sie bezahlen Ihre Rechnung zunächst direkt an den Zahnarzt und lassen sich den erstattungsfähigen Anteil durch Ihre Krankenkasse rückerstatten. Ist eine stationäre Behandlung erforderlich, muss diese jedoch vorab genehmigt werden. Gleiches gilt für die Versorgung mit einem Zahnersatz. In einigen Ländern ist ein Behandlungsschein notwendig, den Sie sich vorab bei der örtlichen Krankenkasse oder einer Gesundheitseinrichtung holen müssen. Prüfen Sie daher bereits vor Reiseantritt die individuellen Bedingungen Ihrer Krankenkasse. Nicht nur für den Fall eines zahnärztlichen Notfalls, sondern auch für den Besuch beim Hausarzt oder für einen etwaigen Krankenhausaufenthalt.


Kostenübernahme des Zahnarztbesuchs im Ausland

Im internationalen Ausland ist eine private Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Je nach Reiseland und Länge des Aufenthalts kann der Versicherungsschutz angepasst werden. Die zahnmedizinische Notfallversorgung ist aber in der Regel grundsätzlich im Standard-Tarif abgedeckt und bereits für einen sehr geringen jährlichen Beitrag erhältlich. Zwar müssen Sie für die Behandlung beim Zahnarzt zunächst selbst finanziell aufkommen. Allerdings können Sie bereits kurz nach der medizinischen Versorgung die Rückerstattung durch die digitale Übermittlung der Rechnung beantragen. So ist es durchaus möglich, dass Sie das Geld bereits wieder auf Ihrem Konto haben, bevor Sie die Heimreise antreten. Achten Sie darauf, dass die Rechnung in deutscher oder englischer Sprache ausgeschrieben ist, um eine Kostenerstattung sicherzustellen.

Extra-Tipp: Je nach Tarif decken private Auslandskrankenversicherungen auch zahnmedizinische Behandlungen ab, die keinen medizinischen Notfall darstellen. Für Träger einer Zahnprothese kann der Abschluss einer solchen Versicherung somit sinnvoll sein. Auch einige Zahnzusatzversicherungen bieten einen Auslandsschutz.  Informieren Sie sich dafür bei dem jeweiligen Versicherungsanbieter über die Leistungen und Konditionen.